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Zuweisungsverfahren Kurs 2025/26

Informationen für künftige Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die sich über lehrer-online-bw für den Vorbereitungsdienst ab Februar 2025 beworben und dabei das Seminar Lörrach als Wunschseminar angegeben haben.



Sehr geehrte künftige Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,

wir freuen uns, dass Sie sich für den Vorbereitungsdienst (VD) für das Lehramt an Grundschulen beworben haben und dabei das Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (GS) Lörrach als Erstwunsch angegeben haben.

Bitte beachten Sie folgende Informationen zum Zusweisungsverfahren für den VD, die für alle 14 Grundschul-Seminare in Baden-Württemberg gelten.

1.    Eine Bewerbung ist nur über das oben genannte online-Portal möglich.[1]

Über die Zuweisung an eines der 14 Grundschul- Seminare entscheidet jährlich Ende November eine zentrale Zuweisungskommission. Die einzelnen Seminare können keinen verbindlichen Einfluss auf die Zuweisung einzelner Bewerber*innen an ein bestimmtes Seminar nehmen. 
Die in Ihrer online-Bewerbung angegeben Standortwünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Sollten Ihnen bei Ihrer Bewerbung so genannte Sozialpunkte vergeben worden sein, so erhöhen diese die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dem von Ihnen im ersten Rang (Erstwunsch) angegebenen Seminar zugewiesen werden. Ein Anspruch auf die Zuweisung an ein bestimmtes Seminar oder an eine bestimmte Schule besteht in der Regel nicht.

2. Grundsätzlich sind alle Grundschulen im Ausbildungsbereich des Seminars Lörrach auch Ausbildungsschulen. Es steht aber nicht jede Schule für jeden Kurs zur Verfügung. Zudem bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Fächer bzw. Studiengänge, in denen die Schulen ausbilden können. Einen Überblick über die derzeit aktiven Ausbildungsschulen in unserem Ausbildungsbereich können Sie auch über unsere Homepage abrufen.
Sie können mit einer Schule Kontakt aufnehmen und mit der Schulleitung vereinbaren, dass Sie dort ihren VD ableisten können. Die betreffende Schule muss dem Seminar diesen Wunsch dann schriftlich über ein zur Verfügung gestelltes Meldetool (OFT) mitteilen. Solche Zuweisungswünsche sollten bis Anfang November bei uns eingegangen sein. Sollten Sie dann dem Seminar Lörrach zugewiesen werden, kommen wir diesem Zuweisungswunsch nach Möglichkeit nach.

Wichtig: Bitte sehen Sie von Mehrfach-Bewerbungen an verschiedenen Schulen ab! Diese führen bei der Bearbeitung immer zu Unstimmigkeiten und Mehrbelastungen!

Bitte beachten Sie, dass Bewerberinnen und Bewerber mit mehr als 5 Sozialpunkten möglichst eine wohnortnahe Zuweisung erhalten.
Sollten Sie weniger als fünf Sozialpunkte haben, so bitten wir Sie von einer Schulsuche im Freiburger Raum Abstand zu nehmen.

3.   Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie den VD im so genannten Gasthörer-Status antreten, machen Sie sich bitte frühzeitig mit den Gegebenheiten vertraut:

  • Klären Sie mit Ihrer Hochschule, ob Abgabefristen für die Masterarbeit oder sonstige Vorgaben bestehen, damit Sie als Gasthörer:in zugelassen werden.
  • Beachten Sie die Regelungen hinsichtlich der für Sie bestehenden gesetzlichen Sozialversicherungspflicht ab 1. Februar 2024. Auskunft darüber und den Gasthörerstatus allgemein erhalten Sie über die zuständige Stelle des Regierungspräsidiums Freiburg, die auch Ihren online-Antrag bearbeitet.

 4.    Die dem Seminar Lörrach zugewiesenen Bewerber*innen werden von uns Anfang Dezember schriftlich per E-Mail informiert.

Wichtig: Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese Informationen über Ihre bei der online-Bewerbung angegebene Mailadresse kurzfristig und sicher erreichen und Sie auch kurzfristig die dort geforderten Rückmeldungen an das Seminar geben können!

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, dürfen Sie gerne direkt in Kontakt mit uns treten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ute Weißmann 
Direktorin


[1] Auch Personen, die den VD nach Unterbrechung wieder aufnehmen, ebenso Personen, die einen besonderen Studiengang (z.B. Integrierter Teilstudiengang) in Kooperation mit bestimmten Seminaren absolvieren, oder Personen, die die Berechtigung haben, einen Antrag auf VD in Teilzeit zu stellen, bewerben sich über das online Portal, treffen aber zudem frühzeitige Absprachen mit den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des zuständigen Regierungspräsidiums.





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